In den letzten Jahren ist das Thema Elektromobilität immer mehr in den Fokus der Politik gerückt. Dies ist auf die steigende Notwendigkeit, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und die CO2-Emissionen zu reduzieren, zurückzuführen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Schaffung von ausreichender Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. In diesem Zusammenhang führte Deutschland das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ein.

Hintergrund und Ziele des GEIG

Das GEIG wurde im Jahr 2021 von der Bundesregierung beschlossen und ist in Deutschland seit dem 1. März 2021 in Kraft. Es dient dazu, die notwendigen Rahmenbedingungen für den flächendeckenden Ausbau der Elektromobilitätsinfrastruktur in Gebäuden zu schaffen. Damit sollen einerseits mehr Menschen dazu animiert werden, auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge umzusteigen, und andererseits bestehende Hürden, wie etwa fehlende Ladestationen, abgebaut werden. Das GEIG legt Mindestanforderungen für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen in Neubauten sowie bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude fest.

Ziel des GEIG ist es, in allen neu errichteten oder grundlegend sanierten Wohn- und Nichtwohngebäuden eine Mindestanzahl an Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Dabei richtet sich das Gesetz insbesondere an Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betreiber von Parkanlagen. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Größe und Nutzung des Gebäudes. So sind etwa in Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen mindestens zwei Ladepunkte und in Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens vier Ladepunkte vorgesehen.

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Nachrüstung bestehender Gebäude

Im Hinsicht auf die Nachrüstung bestehender Gebäude sollen die Eigentümer und Betreiber von Wohngebäuden dazu verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Lademöglichkeiten zu erhöhen. So soll gewährleistet werden, dass auch in älteren Gebäuden und auf bestehenden Parkplätzen zukünftig ausreichend Ladeinfrastruktur vorhanden ist.

Auswirkungen auf Bauherren, Eigentümer und Mieter

Aufgrund des Gesetzten müssen Bauherren bei Neubauten und Renovierungen die erforderlichen Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten einplanen und umsetzen. Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollen wiederum dafür sorgen, dass die geforderte Anzahl von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung steht. Durch das GEIG profitieren letztendlich Mieter von einer besseren Ladeinfrastruktur und haben dadurch einen erleichterten Zugang zu Elektromobilität.

Unser Fazit: Das GEIG ist ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzutreiben und die Ladeinfrastruktur flächendeckend auszubauen. Durch die gesetzlichen Vorgaben für Neubauten und Renovierungen werden Bauherren, Eigentümer und Mieter dazu angehalten, sich mit dem Thema Elektromobilität eingehend zu beschäftigen.

Weiter Informationen zum GEIG finden Sie hier: https://geig-online.de/

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