Die Wahl des richtigen Dienstwagens kann für Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein – insbesondere, wenn es um Kosten, Effizienz und Nachhaltigkeit geht. Elektrofahrzeuge sind eine attraktive Option, da sie umweltfreundlicher sind als herkömmliche Verbrennungsmotoren. Auch im Hinblick auf das geplante Verbot von Neuzulassungen von Verbrenner-PKWs in der EU, stellen einige Unternehmen ihre Firmenflotte nun auf E-Fahrzeuge um. Zwar bieten manche Firmen hier bereits Lademöglichkeiten am eigenen Standort an - doch erst eine eigene Ladestation bei den Dienstnehmern Zuhause macht die Nutzung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen wirklich alltagstauglich. Denn ein Großteil der Ladevorgänge findet beim Mitarbeiter selbst statt, wie beispielsweise nachts.
Steuererleichterungen für Arbeitgeber und Nutzer
Nullemissionsfahrzeuge sind bereits seit einiger Zeit steuerlich begünstigt, da der Sachbezug für die private Nutzung entfällt. Elektrisch oder elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge sind zudem von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Bislang gab es aber eine entscheidende Lücke: Jene Personen, die das Fahrzeug zu Hause aufladen möchten, hatten keine Möglichkeit dies dem Dienstgeber steuerfrei zu verrechnen. Mit Jänner 2023 gab es hier eine wesentliche Änderung: Nun können Dienstgeber ihren Mitarbeitern Ladestationen für Elektroautos im privaten Bereich steuerfrei zur Verfügung stellen. Die gesamten Stromkosten, die bei der Nutzung dieser Ladestationen anfallen, sowie die Kosten für die Anschaffung der Ladeeinrichtung können vom Dienstgeber übernommen werden, ohne dass dafür Lohnsteuer anfällt.
Immer mehr Mieter:innen fordern Ladestationen im eigenen Wohnhaus
Obwohl es nun Steuererleichterungen bei der Errichtung einer Ladestation im Zuhause des Mitarbeiters gibt, ist dies besonders bei Mietwohnhäusern in der Praxis kaum umsetzbar. Auch aus diesem Grund setzen immer mehr Mieter:innen eine Ladestation am eignen Standplatz ihres Wohnhauses voraus. Hier sind die Immobilieneigentümer und Hausverwalter gefragt!
Wir bei PAYUCA bieten für diese Problematik eine Komplettlösung an: Das Produkt „Smart Charging“ umfasst von der Prüfung und individuellen Planung vor Ort, der Installation bis hin zur Wartung und der Abrechnung mit den Mieter:innen sämtliche Umsetzungsschritte und erleichtert Eigentümern somit die Vorrüstung. Ist die Grundinstallation von PAYUCA einmal abgeschlossen, fallen für Eigentümer bzw. Hausverwaltungen keine Folgekosten mehr an. Ergänzt wird das Produkt durch ein monatliches Abo-Modell für Mieter:innen. Diese können direkt bei PAYUCA ein je nach persönlichem Verbrauch flexibel wählbares Abo ab bereits 29,90 EUR abschließen, das 100 Prozent Ökostrom sowie die Wallbox-Miete beinhaltet.
Quellen:
- https://firmenwagen.co.at/news/das-laden-von-elektro-firmenwagen-wird-steuerfrei/
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_504/BGBLA_2022_II_504.html